Erbschaftssteuer Spanien: Europäische Kommission hat Klage gegen Spanien vor dem EuGH wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften eingereicht. |
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Am 07.03 2012 hat die Kommission die Klage vor dem EuGH gegen das Königreich Spanien eingereicht und im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens durch das Gericht feststellen zu lassen, dass Spanien gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 21 und 63 des AEUV sowie den Art. 28 und 40 des EWR- Abkommens verstoßen hat, indem es in der steuerrechtlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften Unterschiede eingeführt hat zwischen in Spanien ansässigen (Residenten) und gebietsfremden Rechtsnachfolgern und Beschenkten (nicht Residenten).
Durch die erfolgte Abtretung der Steuer an die Autonomen Gemeinschaften nur
für die Residenten sei die Steuerbelastung des residenten Steuerpflichtigen
wesentlich geringer als die Steuerbelastung durch die staatlichen Vorschriften
und nach Auffassung der Kommission zu einer rechtswidrigen Diskriminierung von
Gebietsfremden führe.
Mit der Klageeinreichung ist nun ein weiterer wichtiger Schritt zur Abschaffung
der diskriminierenden Besteuerung von nicht Residenten erfolgt.
Palma de Mallorca, 23.04.2012
Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito
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Vorherige Nachricht vom 27.10.2011:
Nach zwei erfolglosen Aufforderungen der Europäischen Kommission an Spanien, diejenigen Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu ändern, durch die Gebietsfremde und Vermögenswerte im Ausland höher besteuert werden, hat die Kommission nun beschlossen, Klage zu erheben.
Diejenigen, die bereits eine Erbschaft in Spanien angenommen und die hohen Steuern bezahlt haben, können nun überlegen, eine Steuerrückerstattung beim Finanzamt zu beantragen. Mit der mit der beschlossenen Klageerhebung gegen Spanien durch die Eu-Kommission hat man zwar noch keinen gerichtlich festgestellten Anspruch auf Rückzahlung wegen diskriminierender Besteuerung, jedoch dürfte das gerichtliche Verfahren gute Argumente geben.
Wer gerade einen Erbfall in Spanien hat oder in den Letzten Jahren hohe Steuern bezahlt hat, sollte die aktuelle Entwicklung ebenfalls beachten.
Auf jeden Fall sollte man sich in dieser Angelegenheit anwaltlich beraten lassen.
Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito