Die schweizerische Holdinggesellschaft

 

Der Standort Schweiz 

Der Standort Schweiz garantiert seit jeher eine privilegierte steuerliche Behandlung, sei es für natürliche Personen, sei es für Gesellschaften. Die direkten Steuern werden aufgrund des föderalistischen Systems auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kantone und Gemeinden. Die Konkurrenz die zwischen den einzelnen Kantonen – und innerhalb der Kantone, zwischen den Gemeinden - besteht, fördert eine stetige Reduktion der schon tiefen Steuersätze.

Die Holdinggesellschaft

Um den Standort Schweiz noch attraktiver zu gestalten, geniessen verschieden Gesellschaftsformen eine privilegierte Steuerbelastung. Unter diesen Gesellschaften ist die Holdinggesellschaft diejenige, auf welcher die tiefsten Steuern erhoben werden. Dabei versteht man unter Holdinggesellschaft eine Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von massgeblichen Beteiligungen besteht und die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausübt.
Auf Bundesebene wird auf den Gewinn eine Reduktion der geschuldeten Steuer im Verhältnis des Dividendenertrages zum gesamten Gewinn der Gesellschaft gewährt. Dabei entfällt bei reinen Holdinggesellschaften die Bundessteuer weitgehend.
Die Kantone und die Gemeinden befreien Holdinggesellschaften von sämtlichen Ertragssteuern (Holdingprivileg).

Im Ergebnis sind sämtliche Dividenden, Gewinne aus einer Veräusserung und selbst Zinserträge steuerfrei. Somit sind am Ende des Geschäftsjahres lediglich Steuern auf dem Kapital (Eigenkapital, Reserven und übertragene Gewinne) in der Höhe von maximal 0.3 o/oo (aber mindestens CHF 1’000.--) auf Kantons- und Gemeindeebene geschuldet (die Informationen beziehen sich auf den Kanton Tessin). Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer. 
Auch die
EU-Zinsrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG) ist auf Gesellschaften nicht anwendbar. Somit kann die zukünftige Zinsbesteuerung einfach durch Zwischenschaltung einer Schweizer AG vermieden werden.

Die Schweizer Holdinggesellschaft bei Immobilienbesitz in Spanien

Gerade bei großem Immobilienvermögen in Spanien bietet die Schweizer Aktiengesellschaft als Holding in Verbindung mit einer spanischen Sl steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vermögensnachfolge oder sogar beim Verkauf der Immobilie.

Gründung einer Holdinggesellschaft

Die Holdinggesellschaft wird, wie jede andere schweizerische Aktiengesellschaft, durch notarielle Urkunde und Eintragung in das Handelsregister gegründet.
Die konstitutive Gesellschafterversammlung beschliesst unter anderem den Namen, den Sitz, den Zweck und das Kapital der Holding. Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000.— betragen, welche mindestens zu 50% einbezahlt sein müssen. Nach der Gründung muss diese Kapital dem Gesellschaftszweck dienen. Das heißt im Falle der Holdinggesellschaft, dass es für der Erwerb der Anteile an ausländischen Gesellschaften genutzt werden kann.

Wenn das Aktienkapital voll einbezahlt wird, besteht die Möglichkeit die Aktionärsrechte in Inhaberaktien zu verbriefen. In diesem Fall sind die Namen der Gesellschafter nicht bekannt. Diese müssen in keinem Gesellschafterbuch aufgeführt werden. Allein der Besitz der Aktientitel oder -zertifikate entscheidet wer Inhaber der Aktien und somit Gesellschafter ist.

Auch die Besitzübertragung erfolgt somit ohne weitere Formalitäten, mit der Übergabe der Aktien an den Käufer.

Schweizer  Vorratsgesellschaften

Wir verfügen laufend über Schweizer Holding Vorratsgesellschaften, welche selbstverständlich keine Geschäftstätigkeit ausgeführt haben und frei von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten sind!

 

Via Cantonale 34/a
CH-6928 Manno / Lugano
Tel:  +41 91 604 67 72

Startseite