Neuregelung der Einspeisevergütung in Spanien

Artikel 5

Kontingent für Dachinstallationen im ersten Jahr:

267/m MW für Dachanlagen

davon 90% für Dachanlagen bis 20 kW und 10% für Dachanlagen über 20 kW

133/m MW. für übrige Anlagen wie Solarparks bzw. Freilandanlagen

 

 

 

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Am 26.09.2008 hat der Ministerrat die Neuregelung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen verabschiedet und hat damit die allgemeine Unsicherheit bzgl. der zukünftigen Einspeisevergütung beendet. Die bisherige Regelung, das RD 661/2007 ist ja bekanntlich zum 29.09.2008 ausgelaufen.

Das verabschiedete neue königliche Dekret findet Anwendung auf alle Solaranlagen, die nach dem 29.09.2008 in das Register für Einspeisung von Solarstrom eingetragen werden. Bei der Höhe der Einspeisevergütung unterscheidet die Neuregelung zwischen folgenden 2 Kategorien:

Kategorie Größe Vergütung
Freilandanlagen max. 10 MW 32 Cent/KWh
Dachanlagen bis 20 kw 34Cent/KWh
  bis max. 2 MW 32 Cent/KWh

Die oben genannte Vergütung wird jedoch nicht uneingeschränkt auf alle Anlagen Anwendung finden. Pro Jahr werden Kontingente freigegeben. Das Kontingent für jedes Jahr liegt anfänglich bei 400 MW pro Jahr, wovon 2/3 für Dachanlagen und 1/3 für Freilandanlagen vorgesehen sind. Um jedoch eine Lösung für einen weichen Übergang zur neuen Einspeiseregelung zu ermöglichen, werden für die Jahre 2009 und 2010 extra Kontingente für Freilandanlagen ausgeschrieben, die sich auf 100 und 60 MW belaufen.

Zudem wird die Vergütung quartalsweise um bis maximal 10% gekürzt, abhängig davon, wie weit die Kontingente bereits ausgeschöpft sind.
Es wird ein System eines "Vorregisters" in der Art eingeführt, daß Projekte, die bereits gewisse administrative Schritte erfüllt haben, in dieses Register eintragen können und in diesem Moment wird Ihnen der definitive Tarif zugewiesen, den Sie erhalten, sobald die Errichtung der Anlage beendet ist.

Die Einspeisevergütung wird nach wie vor für 25 Jahre gewährt und sie wird jährlich angepaßt mit dem Preissteigerungsindex (IPC -0,25 bzw. -0,50) angepasst.

Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito

29.10.2008

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