Die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)  in Spanien ist "abgeschafft"

Das Gesetz 4/2008 vom 23. Dezember, welches am 25.12.2008 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, ist für Eigentümer von Ferienimmobilien in Spanien ein schönes Weihnachtsgeschenk. Sie werden für Ihr Vermögen in Spanien ab einschließlich 2008 keine Vermögensteuer mehr zahlen müssen.
Die Überschrift ist übrigens juristisch nicht korrekt. Das Gesetz über die Vermögenssteuer wurde nicht aufgehoben. Es wurde lediglich in Artikel 33 eine 100%ige Bonifizierung eingefügt.

Besitzer von Ferienimmobilien in Spanien müssen aber weiterhin ihre jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Auch die Eigennutzung ist steuerpflichtig. Der Wert der Eigennutzung  wird mit 1,1% über den Katasterwert der Immobilie bewertet. Darauf sind anschließend 24% Steuern zu zahlen.

Ob die Freude über die Ersparnis bei der Vermögensteuer lange anhält, kann bezweifelt werden. In jüngster Zeit stehen zunehmend kollektive Revisionen der Katasterwerte an. Diese Anpassung der Katasterwerte erfolgt alle 10 Jahre. In einigen Gemeinden auf den Balearen haben sich die Katasterwerte größtenteils verdoppelt, einige sogar verdreifacht. Damit erhöht sich natürlich die Einkommensteuer der Nicht Residenten.

Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito
Palma de Mallorca, den 26.12.2008

----------------

Palma, den 09.06.2008

Im Wahlkampf zu den Parlamentswahlen im März 2008 kündigte der damalige und erneute sozialistische Regierungschef José Luis Rodríguez Zapatero umfangreiche Steuervergünstigungen zur Unterstützung der spanischen Wirtschaft an, unter anderem die Abschaffung der Vermögenssteuer ab 2008.

Am 18.04.2008 erfolgte dann auch der Regierungsbeschluß,  die Vermögenssteuer noch für 2008 abzuschaffen. Dieser Beschluß bedarf einer gesetzlichen Umsetzung, welche bis zum heutigen Tag nicht erfolgt ist. Wann bzw. ob die Umsetzung erfolgen wird ist im Moment unklar.

Denn vor knapp 9 Jahren trat die damalige spanische Zentralregierung den autonomen Regionen unter anderem die Einnahmen aus der Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer für die dort residenten Personen ab und räumte ihnen sogar das Recht ein, eigene Steuersätze und Freibeträge gesetzlich zu regeln. Das bedeutet, daß diese Steuern der Finanzierung der autonomen Regionen dienen. Nach der Ankündigung der Abschaffung der Vermögenssteuer im April dieses Jahres haben nun mehrere autonome Regionen kundgetan, daß Sie einer Abschaffung der Steuer nur zustimmen werden, wenn Sie einen Ausgleich für die damit verbundenen Verluste von Steuereinnahmen erhalten. Katalonien hat z.B. den damit verbundenen Steuerausfall auf jährlich ca. 500 Mio. € beziffert und verlangt von der Zentralregierung einen entsprechenden Ausgleich. Insgesamt wird der Steuerausfall auf 1.800 Mio. € geschätzt. Die Zentralregierung ist nunmehr im Zugzwang und muß den autonomen Regionen einen entsprechenden wirtschaftlichen Ausgleich anbieten. Aufgrund der jüngsten negativen Entwicklung der spanischen Wirtschaft und den damit verbundenen zu erwartenden geringeren Steuereinnahmen sind sowohl die Haushalte der Regionen als auch der der Zentralregierung sowieso stark belastet und es wird für die Regierung zunehmend schwerer, all diese Steuervergünstigungen mit einem ausgeglichenen Haushalt zu vereinbaren.

Für den nicht residenten Eigentümer einer spanischen Immobilie bleibt zu hoffen, daß es nicht nur bei einem Regierungsversprechen bleibt.
Auf jeden Fall ist die Abschaffung wünschenswert. Für den Eigentümer einer Ferienimmobilie ist die Vermögenssteuer  mit seinen progressiv steigenden Steuersätzen neben der jährlichen Grund- und Einkommenssteuer ein nicht unbedeutender jährlicher Kostenfaktor:

Anschaffungswert Jährliche Vermögenssteuer (gerundete Beträge)
335.000,-€ 835,-€
670.000,-€ 2.510,-€
1.330.000,-€ 8.500,-€
2.670.000,-€ 25.900,-€


Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito

13.06.2008: Wirtschafts- und Finanzminister Pedro Solbes stellt dem Ministerrat Gesetzesentwurf vor

Sie spanische Regierung konkretisiert ihren Regierungsbeschluß vom 18.04.2008 durch Vorlage eines Gesetzesentwurfes, welcher bzgl. der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) die 100%ige Steuerermäßigung auf staatlicher Seite bereits für das Steuerjahr 2008 vorsieht.. Zudem wird die Verpflichtung zur Erklärung des Vermögens abgeschafft. Nach eigenen Angaben wird dies eine Steuerentlastung von 1.800 Mio € mit sich bringen. Lobenswert ist, daß der Wirtschaftsminister ausdrücklich die nicht Residenten mit einbezieht, was die Attraktivität  der Investition in spanische Wohnimmobilien durch Steuerausländer erhöhen soll.
Damit besteht für die nicht Residenten die Hoffnung, daß sie sich bei der noch ausstehenden Zustimmung des Parlamentes nicht erst auf den europarechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz berufen müssen.

15.08.2008: Die Regierung beschließt die Abschaffung der Vermögenssteuer

In einer außerordentlichen Sitzung hat der Ministerrat beschlossen, den Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) an das Parlament zu senden. Der Gesetzesentwurf sieht die Abschaffung zum 01.01.2008 vor.
Wird der Gesetzesentwurf vom Parlament verabschiedet, so hätte dies für den nicht Residenten Eigentümer einer spanischen Immobilie zur Folge, daß er im Jahr 2008 (Dezember) das letzte Mal die Vermögenssteuer für seinen Zweitwohnsitz in Spanien erklären muß, die Vermögenssteuer für das Jahr 2007. Eine jährliche Einkommenssteuer wird jedoch weiterhin abzugeben sein. Bei der Eigennutzung der Immobilie beläuft sich die Bemessungsgrundlage diese auf 1,1% des Katasterwertes. Darauf sind 24% Steuern zu zahlen.

In der Regel bedeutet jedoch die Vermögenssteuer den Löwenanteil der jährlichen Steuer (siehe Tabelle oben), sodaß für die meisten eine erhebliche Steuerentlastung zu erwarten ist.

Kontakt