Aktuell: Mit Wirkung ab Januar 2012 hat das
spanische Innenministerium angeordnet, daß die Beantragung einer Ausländer
Identifikationsnummer (NIE) nur noch höchstpersönlich erfolgen kann.
Wir können Ihnen deshalb derzeitig leider nicht mehr die Beantragung der NIE
anbieten. Sie müssen den Antrag höchstpersönlich in Spanien bei der
Ausländerbehörde oder außerhalb Spaniens bei einer konsularischen Vertretung
beantragen.
Hintergrund ist, daß die inzwischen abgewählte spanische Regierung
mittels königlichem Dekret 557/2011 die
Ausführungsverordnung zum Ausländergesetz dahingehend verändert hat, daß
ausdrücklich erwähnt wird, daß der Antrag persönlich bei der Generaldirektion
der Polizei und der Guardia Civil direkt oder über Ausländerbüros oder
Polizeikommissariate zu stellen ist. Antragsteller im Ausland können die
Steuernummer ebenfalls persönlich bei einer konsularischen Vertretung Spaniens
beantragen.
In der Praxis bedeutet dies für die Antragstellung in Spanien, daß jemand, der
z.B. eine Immobilie in Spanien erwerben möchte, zunächst die für Ihn zuständige
Abteilung samt Adresse und Öffnungszeiten erfragen muss. Sodann hat er oder sie
den ausgefüllten Antrag samt Ausweis vorzulegen, um dann ein Zahlungsformular
(das man nicht vorher besorgen kann) zu bekommen. Sodann ist die Gebühr bei
einer Bank einzuzahlen und mit der Quittung muss man nun erneut zur Behörde und
die Quittung vorlegen. Bei den Ausländerbehörden sind oft lange Wartezeiten in
Kauf zu nehmen. Zudem haben die Banken teilweise besondere verkürzte Uhrzeiten
für die Einzahlung von Gebühren über die Kasse. Der Antragsteller sollte sich
einen Vormittag zeit nehmen.
Die Beantragung der NIE über ein spanisches Konsulat stellt sich bisweilen
ebenfalls umständlich dar, insbesondere auch aufgrund einer langen Anfahrt.
Innerhalb eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraumes ist die Schaffung
derartiger bürokratischer Hürden völlig unverständlich. Wir sind bemüht, eine
Lösung für die Problematik zu finden.
Bitte beachten Sie, daß z.B. eine Grundbucheintragung auf den Käufer ohne NIE
nicht möglich ist, ebenso wenig die Zahlung von Steuern (Grunderwerb, Erbschaft,
Schenkung, etc.), eine Bank wird die Zeichnung einer Hypothekenurkunde
verweigern, solange Sie nicht im Besitz der NIE sind.