Beantragung einer spanischen Steuernummer NIE / NIF

Aktuell: Mit Wirkung ab Januar 2012 hat das spanische Innenministerium angeordnet, daß die Beantragung einer Ausländer Identifikationsnummer (NIE) nur noch höchstpersönlich erfolgen kann.
Wir können Ihnen deshalb derzeitig leider nicht mehr die Beantragung der NIE anbieten. Sie müssen den Antrag höchstpersönlich in Spanien bei der Ausländerbehörde oder außerhalb Spaniens bei einer konsularischen Vertretung beantragen.

Hintergrund ist, daß die inzwischen abgewählte spanische Regierung mittels königlichem Dekret 557/2011 die Ausführungsverordnung zum Ausländergesetz dahingehend verändert hat, daß ausdrücklich erwähnt wird, daß der Antrag persönlich bei der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil direkt oder über Ausländerbüros oder Polizeikommissariate zu stellen ist. Antragsteller im Ausland können die Steuernummer ebenfalls persönlich bei einer konsularischen Vertretung Spaniens beantragen.
 
In der Praxis bedeutet dies für die Antragstellung in Spanien, daß jemand, der z.B. eine Immobilie in Spanien erwerben möchte, zunächst die für Ihn zuständige Abteilung samt Adresse und Öffnungszeiten erfragen muss. Sodann hat er oder sie den ausgefüllten Antrag samt Ausweis vorzulegen, um dann ein Zahlungsformular (das man nicht vorher besorgen kann) zu bekommen. Sodann ist die Gebühr bei einer Bank einzuzahlen und mit der Quittung muss man nun erneut zur Behörde und die Quittung vorlegen. Bei den Ausländerbehörden sind oft lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Zudem haben die Banken teilweise besondere verkürzte Uhrzeiten für die Einzahlung von Gebühren über die Kasse. Der Antragsteller sollte sich einen Vormittag zeit nehmen.

Die Beantragung der NIE über ein spanisches Konsulat stellt sich bisweilen ebenfalls umständlich dar, insbesondere auch aufgrund einer langen Anfahrt.

Innerhalb eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraumes ist die Schaffung derartiger bürokratischer Hürden völlig unverständlich. Wir sind bemüht, eine Lösung für die Problematik zu finden.

Bitte beachten Sie, daß z.B. eine Grundbucheintragung auf den Käufer ohne NIE nicht möglich ist, ebenso wenig die Zahlung von Steuern (Grunderwerb, Erbschaft, Schenkung, etc.), eine Bank wird die Zeichnung einer Hypothekenurkunde verweigern, solange Sie nicht im Besitz der NIE sind.

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