Beantragung einer spanischen Steuernummer wieder möglich |
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Aktuell: Mit Wirkung ab April 2012 ist die Beantragung der Ausländer Identifikationsnummer (NIE), auch bekannt als spanische Steuernummer (NIF) wieder über einen bevollmächtigten Anwalt möglich. Ab sofort können Sie Ihre Steuernummer wieder über das Formular bestellen.
Damit hat das spanische Innenministerium vom
Januar 2012 zurückgenommen, dass die Beantragung einer Ausländer
Identifikationsnummer (NIE) nur noch höchstpersönlich erfolgen kann.
Hintergrund war, daß die inzwischen abgewählte spanische Regierung
mittels königlichem Dekret 557/2011 die
Ausführungsverordnung zum Ausländergesetz dahingehend verändert hat, daß
ausdrücklich erwähnt wird, daß der Antrag persönlich bei der Generaldirektion
der Polizei und der Guardia Civil direkt oder über Ausländerbüros oder
Polizeikommissariate zu stellen ist. Antragsteller im Ausland konnten die
Steuernummer zudem ebenfalls persönlich bei einer konsularischen Vertretung Spaniens
beantragen.
Nunmehr hat man entschieden daß der Begriff "persönlich" im weiteren Sinne auszulegen sei und daß darunter auch die Antragstelllung durch eine ausdrücklich bevollmächtigte Person zu verstehen sei.
Für die Praxis ist diese Auslegung des Wortlautes außerordentlich hilfreich da die persönliche Antragstellung in Spanien sehr bürokratisch abläuft (man muss einen ganzen Vormittag einplanen und sich zudem zweimal in der Schlange anstellen und zwischendurch eine Bank finden, die bereit ist, die Gebühreneinzahlung vorzunehmen). Die Beantragung der NIE über ein spanisches Konsulat stellt sich ebenfalls recht umständlich dar, insbesondere auch aufgrund einer langen Anfahrt und zudem betragen die Bearbeitungszeiten der Anträge über die Konsulate mitunter über 2 Monate.
Bei der Beantragung der Steuernummer für Spanien über uns beträgt die Bearbeitungszeit der Behörde lediglich zwischen 2 und 4 Wochen.
Formular zur
Beantragung der spanischen Steuernummer
Palma de Mallorca, 23.04.2012