Die Steuernummer (NIE/NIF) in Spanien

 
     
Antragsformular spanische Steuernummer    

Unabhängig davon, ob Sie in Spanien eine Immobilie kaufen, einen festen Wohnsitz begründen, oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen wollen, benötigen Sie immer eine Steuernummer in Spanien.

Es gibt drei verschiedene Begriffe für die Steuernummer in Spanien: NIE, NIF, CIF

NIE - Número de Identificación de Extranjeros

Hierbei handelt es sich um die "Identifizierungsnummer für Ausländer". Die NIE ist auch gleichzeitig die Steuernummer für Ausländer. 

Die spanische Steuernummer ist sowohl beim Immobilienerwerb als auch bei der Annahme einer Erbschaft in Spanien unerläßlich zur Zahlung der entsprechenden Steuern und die definitive Eintragung in das Grundbuch kann erst nach Zahlung aller Steuern erfolgen.

Zu beachten ist beim Kauf einer Immobilie, daß die Steuern (Grunderwerbsteuer, bzw. Stempelsteuer bei Umsatzsteuer, Wertzuwachssteuer) und auch die 3% Einbehalt beim Kauf von einem  nicht residenten Verkäufer innerhalb eines Monats nach Zeichnung der notariellen Kaufurkunde zu zahlen sind. Bei Verspätung erfolgt ein Versäumniszuschlag in Höhe von 5% auf jeweiligen Steuerbetrag.

Beispiel:
Sie erwerben eine Liegenschaft in Spanien von einem nicht Residenten Verkäufer zum Preis von 300.000 € und  folgende Beträge sind abzuführen:

21.000 €    7% Grunderwebsteuer
  9.000 €    3% Einbehalt vom nicht Residenten Verkäufer
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30.000 € Gesamt abzuführen.
  1.500 € 5% Versäumniszuschlag
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31.500 € insgesamt

Zahlen Sie diese Beträge nicht fristgerecht, haben Sie 5% Versäumniszuschlag zu zahlen, also insgesamt 1.500 €. Bei der Grunderwerbsteuer bittet das regionale Finanzamt gleich zur Kasse. Beim Einbehalt kommt irgendwann eine Zustellung, die Sie evtl. nicht abholen, weil Sie gerade nicht in Spanien sind. Dann werden Sie im Staatsanzeiger veröffentlicht und noch später fängt das Finanzamt an, in Ihre Immobilie zu vollstrecken.

Als Käufer einer Immobilie in Spanien sollten Sie deshalb rechtzeitig die spanische Steuernummer beantragen. Wir bieten diesen Service zur Erteilung der NIE/NIF an, ohne daß Sie dafür extra nach Spanien reisen und sich mehrmals beim Ausländeramt (mindestens zwei mal) anstellen müssen. Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der spanischen Steuernummer finden Sie hier.

In der Regel dauert die Erteilung der Steuernummer (NIE/NIF) 2 bis 4  Wochen ab Einreichung der Unterlagen.

Kaufen Sie also eine Immobilie und beantragen die NIE erst nach Zeichnung der Kaufurkunde, riskieren Sie nicht nur den den Versäumniszuschlag:. Seit Dezember 2006 sind Urkunden zur Übertragung von Spanien-Immobilen zudem fehlerhaft und damit nicht eintragungsfähig, wenn nicht sämtliche Beteiligten (also Käufer und Verkäufer) im  Besitz einer NIE/NIF sind und diese nicht in der Urkunde angegeben wird. In diesen Fällen ist eine Berichtigungsurkunde zu zeichnen, in der die fehlende spanische Steuernummer nachgewiesen wird. Diese Urkunde ist anschließend auch dem Grundbuch vorzulegen. Das fehlen der spanischen Steuernummer löst also zwingend weitere Kosten aus.

Beantragen Sie deshalb frühzeitig eine Steuernummer in Spanien. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Sie bekommen alle notwendigen Unterlagen mit Erläuterungen per Mail zugesandt, unterzeichnen diese und senden sie uns per Post zu. Nach Erteilung der NIE senden wir Ihnen diese vorab per Mail und anschließend per Post zu. Allein die Beantragung der NIE löst keine Steuerpflicht oder die Vermutung einer Steuerpflicht aus. Sie dient lediglich der Identifizierung und hat eine unbefristete Gültigkeit.

Das Formular zur Beantragung der spanischen Steuernummer finden Sie hier.

NIF - Número de Identificación Fiscal

Dies ist die Steuernummer. Sie stimmt mit der bei Spaniern mit der Personalausweisnummer überein und bei Ausländern mit der NIE. Die NIF ist also gleichzeitig die NIE. Die spanische Steuernummer ist seit jeher personenbezogen und ändert sich nicht, auch nicht bei Umzug oder gewerblicher Tätigkeit an verschiedenen Orten.

CIF - Código de Identificación Fiscal

CIF ist die Steuernummer für juristische Personen, also für Gesellschaften wie z.B. die spanische SL. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sl-kontor.de

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