Ab Dezember 2006 erfolgt keine Eintragung im Spanischen Grundbuch, wenn nicht die NIE aller Beteiligten in der Urkunde angegeben ist.

Sämtliche Urkunden, die die Übertragung des Immobilieneigentums beinhalten, sind von den Grundbuchführern seit Dezember 2006 als fehlerhaft und damit als nicht eintragungsfähig zu qualifizieren, wenn nicht die Steuernummer aller Beteiligten ausdrücklich in der Urkunde angegeben ist.

Eine Heilung dieses Fehlers kann zwar durch eine Berichtigungsurkunde vorgenommen werden, die dem Grundbuchführer vorzulegen ist. Dies verursacht jedoch zusätzliche Kosten und eine Verzögerung der Grundbucheintragung.

Um Probleme zu vermeiden,  empfehlen deshalb die rechtzeitige (möglichst 6 bis 8 Wochen vor der Beurkundung) eine spanische Steuernummer (NIE) zu beantragen.

Ein entsprechendes Formular finden Sie hier:

Formular zur Beantragung einer spanischen Steuernummer (NIE)

 

Palma de Mallorca, den 20. Dezember 2006

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